CTA: die Abkürzung bedeutet Chirurgisch-Technische Assistenz.
Nach einer abgeschlossenen 3-jährigen Ausbildung können Chirurgisch-Technische Assistentinnen und –Assistenten einem Chirurgischen Facharzt assistieren oder können auch selbst von Ärzten unter deren Aufsicht delegierte Aufgaben zu deren Entlastung übernehmen – dies kann in einer chirurgischen Abteilung oder Ambulanz in Krankenhäusern als auch Facharztpraxis sein.
Dazu gehören z.B. diese Tätigkeiten in enger Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Ärzten:
Dazu gehören z.B. diese Tätigkeiten in enger Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Ärzten:
- CTAs sind die Schnittstelle zwischen Pflege- und Arztpersonal
- die 1. und 2. OP-Assistenz (Facharztstandard muss gewährleistet sein)
- prä- und postoperative Versorgung des Patienten
- Mitwirkung und Durchführung notfallmedizinischer Maßnahmen zur Stabilisierung von Notfallpatienten
- die spezielle Patientenlagerung
- Blutentnahmen
- Effiziente und in höchstem Maße professionelle Entlastung des Operateurs
- die Bearbeitung von Gewebe unter fachgerechter Verwendung chirurgischer Instrumente
- Überwachung von ärztlich eingeleiteten Therapien
- Übernahme von delegationsfähigen ärztlichen Tätigkeiten
- Mitwirkung der Visiten sowie der medizinischen Kurvenvisiten
- Mitwirkung beim Qualitätsmanagement
- selbstständige ein- und mehrschichtige Wundverschlüsse
- Operative Knotenanwendung
- Wundmanagement z. B. als leitende Funktion mit bspw. die Anlage von VAC- Verbänden
- postoperative Wundversorgung
- Vorbereitende OP-Aufklärung (Standardeingriffe)
- Anamnese (zur späteren Prüfung mit dem ärztlichen Dienst ), körperliche Untersuchung, Venenpunktion
- Praktische Durchführung von nichtinvasiven Untersuchungsverfahren
- diagnostische und therapeutische Maßnahmen (z. B. Auskultation, Sonographie etc.) in Abstimmung mit dem ärztlichen Dienst
- Legen von Magensonden
- Legen von transurethralen Blasenverweilkathetern
- Rufbereitschaft (operativer Rufdienst)
- Übernahme interdisziplinärer Aufgaben
- OP-Verwaltungs-/Dokumentationsaufgaben
Diese Ausbildung kann bei der „Medical School Academia Chirurgica“ mit Sitz in Düsseldorf absolviert werden. Kontaktadresse/Telefonnummer finden Sie im Impressum.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung wurde am 1. Oktober 2007 von uns, der Medical School academia chirurgica GmbH, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) verabschiedet.
Chirurgisch-Technische Assistentinnen und –Assistenten assistieren einem Chirurgischen Facharzt oder können auch selbst von Ärzten unter deren Aufsicht delegierte Aufgaben zu deren Entlastung übernehmen – dies kann in einer chirurgischen Abteilung oder Ambulanz in Krankenhäusern als auch Facharztpraxis sein.
Bei vielen Krankenhäusern, mit denen wir eng zusammenarbeiten, wird deutlich, dass es eine große Nachfrage für CTA gibt, was sich absolut positiv auf die Zukunfts-Chancen in diesem Berufszweig auswirkt: Im Regelfall üben OTA oder weitergebildete OP-Pfleger nicht-medizinische Assistenzarbeiten während einer OP aus, während CTAs den Chirurgen auch selber durch medizinische Arbeiten unter dessen Aufsicht unterstützen und entlasten dürfen.
In der Medical School academia chirurgica in Düsseldorf wurden seit der Gründung im Jahr 2007 bis heute über 300 CTAs ausgebildet, die alle eine Anstellung fanden. In der Aus- und Weiterbildung befinden sich momentan 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
In der Medical School academia chirurgica in Düsseldorf wurden seit der Gründung im Jahr 2007 bis heute über 300 CTAs ausgebildet, die alle eine Anstellung fanden. In der Aus- und Weiterbildung befinden sich momentan 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
An den Bezeichnungen kann man bereits den medizinischen Fachbereich erkennen:
ATA: Anästhesietechnische Assistenz
CTA: Chirurgisch-Technische_Assistenz
ITA: Intensivmedizinisch-Technische-Assistenz
OTA: Operationstechnische Assistenz / Facharztassistenz für die Chirurgie
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website zu jedem Berufsbild.
ATA: Anästhesietechnische Assistenz
CTA: Chirurgisch-Technische_Assistenz
ITA: Intensivmedizinisch-Technische-Assistenz
OTA: Operationstechnische Assistenz / Facharztassistenz für die Chirurgie
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website zu jedem Berufsbild.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre, nach erfolgreichem Abschluss können Chirurgisch-Technische Assistentinnen und –Assistenten einem Chirurgischen Facharzt assistieren oder auch selbst von Ärzten delegierte Aufgaben zu deren Entlastung übernehmen – dies kann in einer chirurgischen Abteilung oder Ambulanz in Krankenhäusern als auch Facharztpraxis sein.
Die Ausbildung umfasst mindestens 1.900 Stunden theoretische Ausbildung sowie 3.000 Stunden Praxis in den Lehrkrankenhäusern.
Die Ausbildung umfasst mindestens 1.900 Stunden theoretische Ausbildung sowie 3.000 Stunden Praxis in den Lehrkrankenhäusern.
Die Ausbildung findet an anerkannten CTA-Schulen wie unserer, der Medical School academia chirurgica GmbH in Düsseldorf, als Lehrgang mit theoretischem Unterricht sowie mit einer integrierten praktischen Ausbildung in den künftigen Aufgabenbereichen statt. Dazu arbeiten wir mit vielen Krankenhäusern zusammen, an denen dieser praktische Teil intensiv vermittelt wird – sicherlich auch in Ihrer Nähe.
Wir arbeiten mit zahlreichen Lehrkrankenhäusern zusammen, sodass sich sicherlich in Ihrer Nähe ein passendes Krankenhaus für den praktischen Teil Ihrer Ausbildung finden lässt!
Schulabschluss: Allgemeine Hochschulreife (AHR)
Die Ausbildung fängt jährlich am 1. Juli an. Zu einer frühzeitigen Anmeldung wird geraten.
Die Ausbildung findet an anerkannten CTA-Schulen wie unserer, der Medical School academia chirurgica GmbH in Düsseldorf, als Lehrgang mit theoretischem Unterricht sowie mit einer integrierten praktischen Ausbildung in den künftigen Aufgabenbereichen statt. Dazu arbeiten wir mit vielen Krankenhäusern zusammen, an denen dieser praktische Teil intensiv vermittelt wird – sicherlich auch in Ihrer Nähe.
Bis spätestens zum Ausbildungsbeginn müssen vorliegen:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- beglaubigte Zeugniskopien
- 2 Lichtbilder
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn)
- gültige Aufenthaltsgenehmigung für den gesamten Ausbildungszeitraum
- ärztliches Attest (Nachweis darüber, dass Sie sowohl psychisch als auch physisch gesund und in der Lage sind, eine Ausbildung bei uns zu absolvieren.)
- Zeugnis über Hepatitis B-Immunisierung
- Zeugnis über Masern-Impfung